Zusatzstoffe und
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Was ist drin in Lebensmittel

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Das E

 

Das deutsche Lebensmittelrecht definiert
Zusatzstoffe als Stoffe, die in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Zutat  verwendet werden und aus technologischen Gründen zugesetzt werden.

 
 

Kennzeichnungspflicht
Alle Zusatzstoffe () sind kennzeichnungspflichtig und müssen deshalb auf der Zutatenliste eines Lebensmittels stehen. Neben dem Klassennamen (z. B. Emulgator) muss der Verbraucher auf der Verpackung auch den chemischen Namen (z. B. Sojalecithin) oder die E-Nummer des Zusatzstoffes (hier: E 322) lesen können. Häufig wird eher der chemische Name anstatt der E-Nummer deklariert. Wenn keine E-Nummer auf einer Verpackung zu finden ist, bedeutet dies also nicht automatisch, dass auch kein Zusatzstoff drin ist.

Kann Spuren von...enthalten
bedeutet, dass ein Allergen eventuell unbeabsichtigt in ein Produkt gelangt sein könnte. Wenn zum Beispiel auf einer anderen Produktionslinie, aber in der gleichen Fabrik Weizenmehl eingesetzt wird, sichert sich der Produzent rechtlich ab, indem alle Produkte den Hinweis:"kann Spuren von Weizen enthalten" tragen. Dies ist nur ein Hinweis für Personen, deren Reaktion auf ein Allergen in dem fall ( Weizen ) lebensbedrohlich verlaufen kann.

 



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Antioxidationsmittel Antioxidantien sind Stoffe, die die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern, indem sie sie vor den schädlichen Auswirkungen der Oxidation (z.B. Ranzigwerden von Fett, Farbveränderungen) schützen.

 
Das E
Bis ein neuer Zusatzstoff bei der Herstellung von Lebensmitteln tatsächlich zum Einsatz kommt, muss er viele Hürden nehmen. Im Durchschnitt dauert ein Zulassungsverfahren fünf Jahre und kostet den Hersteller etwa eine halbe Million Euro.

 

In Deutschland nicht zugelassen
Einige Süßstoffe sind bisher nicht in Deutschland zugelassen, z. B. Alitam, Neotam, Stevioside. Sie werden teilweise in Amerika und Asien eingesetzt. Für Acesulfam-Aspartam-Salz und Sucralose ist die Zulassung in Deutschland beantragt. Lebensmittelzusatzstoffe sind einer oder mehrerer folgender Gruppen zugeteilt.
Antioxidationsmittel (Antioxidans)
Backtriebmittel
Komplexbildner
Emulgator
Farbstoff - Lebensmittelfarben
Festigungsmittel
Farbstabilisator
Geliermittel
Geschmacksverstärker
Kaumasse
Konservierungsmittel
Mehlbehandlungsmittel
Säuerungsmittel
Säureregulator
Schaummittel
Schaumverhüter
Schmelzsalz
Stabilisator
Süßungsmittel
Treibgas, Schutzgas
Trägerstoff, Füllstoff, Trennmittel
Verdickungsmittel
Feuchthaltemittel
Überzugsmittel
Mineralstoff

 
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Lebensmittelzusatzstoffe Haltbarkeit, Verarbeitbarkeit, Geschmack , Aussehen, Gesundheit, konventionelle Fertigprodukte
Antioxidationsmittel, Backtriebmittel, Komplexbildner, Emulgator, Farbstoff – Lebensmittelfarben, Festigungsmittel, Farbstabilisator
Geliermittel, Geschmacksverstärker Bienenwachs | Natriumacetat | Polyoxyethylen-sorbitan-monopalmitat(Polysorbat | Thermooxidiertes | Chlorophylle | Mono- | Propyl-4-hydroxybenzoat, | Thiabendazol | Natriumhydroxid | Xylit | Bixin, | Kaliummalate | Polyethylenwachsoxidate | Natriumtetraborat | Dodecylgallat |